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Geldzins.de

Die Schuldenfalle

Der Widerspruch zwischen gefordertem „Sparen" und der Notwendigkeit, die Geldvermögen über Kredite in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Der ewige Zins:
Der in der kapitalistischen Marktwirtschaft erkennbare Fehler, vom Wirtschaftsgeschehen unabhängig immer die „Bedienung" des Kapitals fordern zu können mit allen heute sichtbaren Folgen wie Reduzierung von privaten und öffentlichen Haushalten, steigende Arbeitslosigkeit, „Abwürgen" von nicht „renditefähigen" Investitionen.

zitiert aus der Zeitschrift "HumanWirtschaft"

Definition des Begriffes Zins
Zins (von lat. census, Abgabe) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).

Die volkswirtschaftliche Funktion des Zinses des gegenwärtigen monetären Systems ist die Geldumlaufsicherung. Weitere Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins).

Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man von Zinssatz bzw. Zinsfuß. In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet.

Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.

zitiert aus Wikipedia


 

 


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