Geldzins.de
Die Schuldenfalle
Der Widerspruch zwischen gefordertem „Sparen" und
der Notwendigkeit, die Geldvermögen über Kredite in den Wirtschaftskreislauf
zurückzuführen.
Der ewige Zins:
Der in der kapitalistischen
Marktwirtschaft erkennbare Fehler, vom Wirtschaftsgeschehen unabhängig immer die
„Bedienung" des Kapitals fordern zu können mit allen heute sichtbaren Folgen
wie Reduzierung von privaten und öffentlichen Haushalten, steigende
Arbeitslosigkeit, „Abwürgen" von nicht „renditefähigen"
Investitionen.
zitiert aus der Zeitschrift "HumanWirtschaft"
Definition des Begriffes Zins
Zins (von lat. census, Abgabe) ist das
Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes
Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser
(Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B.
Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer
Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes
unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und
Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).
Die volkswirtschaftliche
Funktion des Zinses des gegenwärtigen monetären Systems ist die
Geldumlaufsicherung. Weitere Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder
gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder
Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz
(Verzugszins).
Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man von Zinssatz
bzw. Zinsfuß. In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist
in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet.
Zinseszins ist die
Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur
bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer
Geldanlage.
zitiert aus
Wikipedia